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Festgesetzter Tarif der Stadt
Offenbach...
Tarif 1
- Grundpreis 2,00 €
- Das Entgelt für Fahrten innerhalb des
Pflichtfahrgebietes montags bis freitags in der Zeit von 06.00 bis 22.00
Uhr entspricht einem Kilometerpreis für die ersten 3 Kilometer je 1,50 €
danach je 1,30 €
Tarif 2
- Grundpreis 2,00 €
- Das Entgelt für Fahrten innerhalb des
Pflichtfahrgebietes montags bis freitags in der Zeit von 22.00 bis 06.00
Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen entspricht einem Kilometerpreis
für die ersten 3 Kilometer je 1,50 € danach je 1,40 €
Großraumtaxitarif
- Bei Fahrten mit Großraumtaxis, die für die
Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) zugelassen sind, soll
ein Zuschlag von 5,00 € entrichtet werden, wenn mehr als vier Personen (ohne
Fahrer) gleichzeitig befördert werden. Der Zuschlag muss von Beginn bis zum
Ende der Fahrt über die Zuschlagsanzeige des Fahrpreisanzeigers ausgewiesen
werden.
Zum
Pflichtfahrgebiet (Geltungsbereich) Offenbach gehören:
- Das Pflichfahrgebiet umfasst den Umkreis von
50 Kilometer. Es wird im Osten und im Westen durch die Hessische
Staatsgrenze und im Norden begrenzt durch einschließlich Gräfenwiesbach/
Butzbach/ Nidda, im Osten begrenzt durch einschließlich Bad Orb, im Süden
begrenzt durch einschließlich Höchst im Odenwald/ Seeheim-Jugenheim, im
Westen begrenzt durch einschließlich Wiesbaden/ Idstein/ Bad Camberg.
Für Sachttransporte oder für Fahrten
außerhalb des Pflichtfahrgebietes vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen
Festpreis zu fairen Konditionen.
Partner:
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Taxi-Ruf Offenbach |
Landhaus Hotel Waitz |
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069 - 81 82 82 |
06108 - 60 60 |
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